Satzung

der Allgemeinen Wählergemeinschaft Schnarup-Thumby

  1. Mitglied der Allgemeinen Wählergemeinschaft Schnarup-Thumby kann jeder wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Schnarup-Thumby werden.
  2. Beiträge werden nicht erhoben.
  3. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
  4. Die Mitglieder des Vorstands werden von der einberufenen Versammlung nach demokratischen Regeln für eine Legislaturperiode gewählt.
    (In Anlehnung an das geltende Wahlrecht für Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein)
  5. Die Allgemeine Wählergemeinschaft Schnarup-Thumby hat das Ziel, unmittelbare und Listenvertreter aufzustellen, die bereit sind, zum Wohl der Allgemeinheit in der Gemeindevertretung mitzuarbeiten.
  6. Die Bewerber um einen Sitz in der Gemeindevertretung verpflichten sich, unabhängig und nach bestem Wissen die Belange der Gemeinde Schnarup-Thumby zu vertreten.

Beschlossen am 15. November 1989 in Schnarup-Thumby