der Allgemeinen Wählergemeinschaft Schnarup-Thumby
- Mitglied der Allgemeinen Wählergemeinschaft Schnarup-Thumby kann jeder wahlberechtigte Einwohner der Gemeinde Schnarup-Thumby werden.
- Beiträge werden nicht erhoben.
- Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
- Die Mitglieder des Vorstands werden von der einberufenen Versammlung nach demokratischen Regeln für eine Legislaturperiode gewählt.
(In Anlehnung an das geltende Wahlrecht für Gemeinde- und Kreisvertretungen in Schleswig-Holstein) - Die Allgemeine Wählergemeinschaft Schnarup-Thumby hat das Ziel, unmittelbare und Listenvertreter aufzustellen, die bereit sind, zum Wohl der Allgemeinheit in der Gemeindevertretung mitzuarbeiten.
- Die Bewerber um einen Sitz in der Gemeindevertretung verpflichten sich, unabhängig und nach bestem Wissen die Belange der Gemeinde Schnarup-Thumby zu vertreten.
Beschlossen am 15. November 1989 in Schnarup-Thumby